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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Lieferung von Werkzeugen und Werkzeugmaschinen der Firma G. WALTER GÜLDNER GMBH, Dieselstraße 24, 75196 Remchingen, nachfolgend GÜLDNER GMBH genannt.

§ 1 Geltung

Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der GÜLDNER GMBH gegenüber ihren Geschäftspartnern (Kunden/Käufer) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers und dem Hinweis auf dessen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote der GÜLDNER GMBH sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst nach Auftragserteilung durch den Kunden und die nachfolgende schriftliche Bestätigung der GÜLDNER GMBH zustande. GÜLDNER GMBH ist auch berechtigt, den Auftrag des Kunden nur teilweise anzunehmen. Der Vertrag kommt dann nur hinsichtlich der Gegenstände zustande, die von GÜLDNER GMBH genannt werden.

Die in Angebotserklärungen, Katalogen, Prospekten, Abbildungen, Preislisten und ähnlichen Unterlagen enthaltenen Angaben über Gewichte, Maße, Leistungsvermögen und dergleichen sind nur annähernd maßgeblich. GÜLDNER GMBH behält sich Änderungen nach billigem Ermessen vor, diese berechtigen nicht zur Minderung oder Rücktritt etc., sofern eine Gleichwertigkeit gegeben ist.

§ 3 Preise

Für Kleinaufträge unter € 100,00 netto berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 7,50 zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, hält sich die GÜLDNER GMBH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden, soweit im Angebot nicht anders angegeben. Im Übrigen sind die in der Auftragsbestätigung der GÜLDNER GMBH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer maßgebend.

Besondere, über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, wie z. B. Montagearbeiten, werden gesondert in Rechnung gestellt und sind spätestens am Tage der Abnahme zahlungsfällig.

Die Preise gelten ab Lager ohne Verpackungs- und Versandkosten, diese werden dem Kunden gesondert berechnet.

§ 4 Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der GÜLDNER GMBH bei Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug zu bezahlen.

Die GÜLDNER GMBH ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist die GÜLDNER GMBH berechtigt, die Zahlung des Kunden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptschuld anzurechnen.

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Geldeingang bei der GÜLDNER GMBH an, im Falle der Zahlung mit Scheck oder Wechsel auf den Zeitpunkt der vorbehaltlosen Einlösung.

Werden der GÜLDNER GMBH Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so z. B. wenn ein Scheck nicht eingelöst wird oder der Kunde seine Zahlungen einstellt, ist die GÜLDNER GMBH außerdem berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretungsverbot

Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

Die Übertragung einzelner oder sämtlicher Rechte des Kunden aus dem Vertragsverhältnis zu der GÜLDNER GMBH an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung der GÜLDNER GMBH zulässig.

§ 6 Leistungen und Leistungszeit

Die GÜLDNER GMBH führt die mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen mit Gewissenhaftigkeit aus und berücksichtigt dabei dessen besondere Wünsche, Anregungen oder Anweisungen, soweit ihr dies möglich ist und vertretbar erscheint. Soweit solche Wünsche, Anregungen oder Anweisungen vorliegen, sind diese für die GÜLDNER GMBH nur dann verbindlich, wenn sie von der GÜLDNER GMBH schriftlich bestätigt sind.

Leistungszeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie von der GÜLDNER GMBH ausdrücklich als verbindlich zugesagt worden sind.

Wird eine Leistungsfrist verbindlich vereinbart, beginnt diese – soweit nicht anders schriftlich vereinbart - mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Dies gilt nicht, sofern vom Kunden Unterlagen, Freigaben und dergleichen zunächst beizubringen sind sowie vor Eingang einer etwaigen vereinbarten Anzahlung. In diesen Fällen beginnt die Frist erst mit der Beibringung, Zahlung etc.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Leistungsfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Leistungsgegenstand das Firmengelände der GÜLDNER GMBH, bzw. das Firmengelände des von der GÜLDNER GMBH mit der Durchführung der Lieferung beauftragten Herstellerwerkes zur Auslieferung an den Kunden verlassen hat.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der GÜLDNER GMBH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen hat die GÜLDNER GMBH, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten - auch wenn sie bei Lieferanten der GÜLDNER GMBH und deren Unterlieferanten eintreten. Wir nehmen uns das Anrecht heraus, in Fällen von höherer Gewalt, Unfällen, Streiks, behördlichen Anordnungen und Aussperrungen und zudem weiteren Ursachen, durch die eine teilweise oder komplette Arbeitseinstellung entstehen, wie z.B. Materialmangel, Mangel an Betriebsstrom, Schwierigkeiten der Energieversorgung, Transportschwierigkeiten, Lieferverzögerungen und Betriebsstörungen aller Art auch im Lieferantenbetrieb, unsere Pflichten zu Handlungen hinausschieben zu können. Aufgrund solcher Umstände eingetretene Leistungsverzögerungen berechtigen die GÜLDNER GMBH, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Schadenersatzansprüche oder sonstige Rechte des Kunden sind hieraus nicht abzuleiten.

Die GÜLDNER GMBH wird von ihren Leistungsverpflichtungen frei, wenn sie von ihrem Verkäufer nicht beliefert wird und dies dem Kunden schriftlich mitteilt.

Der Kunde kann frühestens sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Leistungstermins die GÜLDNER GMBH auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu leisten. Wird die Leistung nicht innerhalb der Frist bewirkt, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Bei verbindlichen Leistungsterminen hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung bis zu 5% des Rechnungsbetrages (netto ohne Transport und Fracht) der betroffenen Leistungen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der GÜLDNER GMBH.

Die GÜLDNER GMBH ist jederzeit zu Teilleistungen berechtigt.

§ 7 Schadenersatz, Rücktritt

Kommt der Kunde mit Zahlungen, auch Ratenzahlungen, sonstigen Leistungen oder Vorleistungen in Verzug, kann die GÜLDNER GMBH dem Kunden zur Bewirkung der Leistung eine Nachfrist von 14 Tagen setzen. Nach Ablauf der Frist kann sie die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen, vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen. Auch bei Einhaltung der Frist bleibt die GÜLDNER GMBH zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (z.B. Verzugszinsen) grundsätzlich berechtigt.

Als Schadenersatz kann die GÜLDNER GMBH ohne weiteren Nachweis eine Bearbeitungsgebühr bis zu 5% des Gesamtkaufpreises verlangen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden der GÜLDNER GMBH nachweist. Anstelle der pauschalierten Bearbeitungsgebühr kann jedoch auch Ersatz des tatsächlichen entstandenen Aufwandes verlangt werden. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Die GÜLDNER GMBH bleibt berechtigt, einen höheren Schaden geltend zu machen.

§ 8 Gefahrenübergang, Versand, Abnahme

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung von der GÜLDNER GMBH an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Firmengelände der GÜLDNER GMBH, bzw. das des von der GÜLDNER GMBH im Zuge der Durchführung des Vertrages mit der Ausgabe der Ware beauftragten Herstellerwerkes verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der GÜLDNER GMBH unmöglich wird, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft an auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr ebenfalls vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft an auf den Kunden über. Anfallende Kosten nach der Bereitstellung gehen zu Lasten des Kunden.

Nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden wird der Vertragsgegenstand zu dessen Lasten gegen Versandschäden versichert. Der Gefahrenübergang wird dadurch nicht berührt. Verluste oder Beschädigung sind vom Kunden durch den Frachtführer bescheinigen zu lassen.

Für die Auswahl von Verpackungs- und Lademittel, für die Wahl der Versandart und der Beförderungs- und Schutzmittel haftet die GÜLDNER GMBH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 9 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für die von der GÜLDNER GMBH gelieferten Waren beträgt zwölf Monate ab Lieferung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Gewährleistung für mangelhaft gelieferte Sachen allein dadurch, dass die GÜLDNER GMBH nach ihrer Wahl den fehlerhaften Leistungsgegenstand nachbessert oder einen Ersatzgegenstand liefert. Für den Ersatzgegenstand, bzw. die Nachbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate ab Nachlieferung; die Gewährleistungsfrist läuft aber mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den fehlerhaften Leistungsgegenstand. Die GÜLDNER GMBH ist berechtigt, mindestens zwei Nachbesserungsversuche durchzuführen. Ersetzte Teile werden Eigentum der GÜLDNER GMBH und sind dieser sofort auszuhändigen. Schlägt die zweite Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Zur Vornahme der von der GÜLDNER GMBH nach billigem Ermessen durchzuführenden Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde die erforderliche und angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben.

Die GÜLDNER GMBH trägt von den durch die von ihr durchgeführte Nachbesserung oder Ersatzlieferung entstehenden, unmittelbaren Kosten sowie die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes, insgesamt jedoch nur, soweit sich die Beanstandung des Kunden als berechtigt herausstellt. Im Übrigen trägt der Kunde die Kosten.

Teilt der Kunde der GÜLDNER GMBH das Vorliegen eines Mangels mit, ist die GÜLDNER GMBH berechtigt, nach ihrer Wahl den Mangel des Leistungsgegenstandes sofort beim Kunden zu überprüfen oder den Gegenstand auf Gefahr des Kunden an die GÜLDNER GMBH, bzw. das Herstellerwerk zurücksenden zu lassen.

Die Gewährleistungspflicht der GÜLDNER GMBH entfällt, wenn der Kunde ohne vorherige Benachrichtigung und Zustimmung der GÜLDNER GMBH Reparatur- oder Instandsetzungsmaßnahmen durchführt oder durch Dritte durchführen lässt.

Die GÜLDNER GMBH übernimmt keine Gewähr für Schäden, die durch die natürliche Abnutzung des Leistungsgegenstandes hervorgerufen werden. Ebenso besteht kein Gewährleistungsanspruch des Kunden für Schäden, die von ihm durch unsachgemäße oder ungeeignete Behandlung des Leistungsgegenstandes hervorgerufen werden.

Erklärt der Kunde berechtigt den Rücktritt, kann die GÜLDNER GMBH im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Kunden gezogene Nutzungsvorteile in Abzug bringen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Die GÜLDNER GMBH behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen der GÜLDNER GMBH gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der ausstehenden Zinsen und sonstiger zu erstattender Kosten beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der GÜLDNER GMBH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

Erlischt das Eigentum der GÜLDNER GMBH durch Einbau, erwirbt die GÜLDNER GMBH Miteigentum an der einheitlichen Sache. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend in der Weise, dass die GÜLDNER GMBH Mitinhaberin der Erlösforderung gemäß ihrem gelieferten Anteil wird.

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er der GÜLDNER GMBH hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an die GÜLDNER GMBH ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden - nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht der GÜLDNER GMBH gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Die GÜLDNER GMBH nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der GÜLDNER GMBH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich die GÜLDNER GMBH, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Die GÜLDNER GMBH kann verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in den von der GÜLDNER GMBH gelieferten Gegenstand oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen wird der Kunde die GÜLDNER GMBH unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen unterrichten. Abtretung, Verpfändung oder sonstige Sicherungsübertragung von Erlösforderungen aus dem Verkauf von Sicherungsgut sind ohne Einwilligung der GÜLDNER GMBH unwirksam.

Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist die GÜLDNER GMBH auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.

Die von der GÜLDNER GMBH unentgeltlich erstellten oder gelieferten Pläne, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen bleiben Eigentum der GÜLDNER GMBH. Ohne Zustimmung der GÜLDNER GMBH dürfen diese nicht vervielfältigt und/oder Dritten zugänglich gemacht werden.

Der Kunde hat den Leistungsgegenstand für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- , Wasser- und sonstige Schäden zu versichern. Etwaige Ansprüche auf Versicherungsleistungen werden bereits jetzt an die GÜLDNER GmbH abgetreten, die die Abtretung hiermit annimmt.

§ 11 Geheimhaltung

Falls nichts anderes vereinbart ist, gelten die vom Kunden der GÜLDNER GMBH unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

Die GÜLDNER GMBH darf für eigene Zwecke die Daten der Geschäftspartner in gesetzlich zulässiger Weise speichern und verwerten.

§ 12 Haftungsbeschränkung

Soweit in diesen Bedingungen oder in einer individuellen Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, sind Schadenersatzansprüche z.B. aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sowohl gegen die GÜLDNER GMBH, als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der GÜLDNER GMBH hinsichtlich der Pflichtverletzung nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Leistungsgegenstand selbst entstehen, sind ausgeschlossen. Werden wesentliche Vertragspflichten von der GÜLDNER GMBH von dieser in zu vertretenden Weise verletzt, ist der hieraus entstandene Schaden des Klägers von der GÜLDNER GMBH nur bis zur Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens zu ersetzen.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der GÜLDNER GMBH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der GÜLDNER GMBH oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt unberührt.

§ 13 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Informationen unserer Kunden

Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG). Wenn Sie unsere Webseiten besuchen, speichern unsere Webserver temporär den Zugriff einer Protokolldatei. Folgende Daten werden erfasst und bis zur automatisierten Löschung gespeichert:

  • IP-Adresse des anfragenden Rechners
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • Name und URL der abgerufenen Datei
  • Übertragene Datenmenge
  • Meldung, ob der Abruf erfolgreich war
  • Erkennungsdaten des verwendeten Browser- und Betriebssystems
  • Webseite, von der aus der Zugriff erfolgt
  • Name Ihres Internet-Zugangs-Providers.

Jegliche Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur zu den genannten Zwecken und in dem zur Erreichung dieser Zwecke erforderlichen Umfang. Die Übermittlung personenbezogener Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgt nur im Rahmen zwingender nationaler Rechtsvorschriften oder wenn die Weitergabe im Fall von Angriffen auf unsere Netzinfrastruktur zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken an Dritte findet nicht statt.

Die von Ihnen zur Erfüllung des Geschäftszwecks angegebenen personenbezogenen Daten, beispielsweise die E-Mail-Adresse, werden wir nur zur Abwicklung der Bestellung verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Auf unseren Webseiten verwenden wir in der Regel keine Cookies. Lediglich ausnahmsweise werden Cookies eingesetzt, die Daten zur technischen Sitzungssteuerung im Speicher des Browsers ablegen. Diese Daten werden mit dem Schließen Ihres Browsers gelöscht. Sollten wir ausnahmsweise in einem Cookie auch personenbezogene Daten speichern wollen, etwa eine Nutzerkennung, werden Sie besonders darauf hingewiesen.

Natürlich können Sie unsere Webseiten auch ohne Cookies betrachten. Die meisten Browser akzeptieren Cookies jedoch automatisch. Sie können das Speichern von Cookies verhindern, indem Sie dies in Ihren Browser-Einstellungen festlegen. Wenn Sie keine Cookies akzeptieren, kann dies zu Funktionseinschränkungen unserer Angebote führen.

Unsere Webseiten können Links zu Webseiten anderer Anbieter enthalten. Wir weisen darauf hin, dass diese Datenschutzerklärung ausschließlich für unsere eigene Webseite der gilt. Wir haben keinen Einfluss darauf und kontrollieren nicht, dass andere Anbieter die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten.

Dem Kunden steht ein Auskunftsrecht bezüglich der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten und ferner ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung zu. Wenn Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten bzw. deren Korrektur oder Löschung wünschen, einen etwa bestellten Newsletter abbestellen wollen oder weitergehende Fragen über die Verwendung Ihrer uns überlassenen personenbezogenen Daten haben, kontaktieren Sie uns bitte unter folgender Anschrift:

G. Walter Güldner GmbH
Dieselstr. 24, 75196 Remchingen
Tel.: 07232/3682-0 Fax: 07232/3682-99
E-Mail: dsb@gueldner-wkz.de

Sollten Sie mit uns per E-Mail in Kontakt treten wollen, weisen wir darauf hin, dass der Inhalt unverschlüsselter E-Mails von Dritten eingesehen werden kann. Wir empfehlen daher, vertrauliche Informationen verschlüsselt oder über den Postweg zuzusenden.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt zu dem Zweck, die Nutzung der Webseite zu ermöglichen (Verbindungsaufbau), der Systemsicherheit, der technischen Administration der Netzinfrastruktur sowie zur Optimierung des Internetangebotes. Die IP-Adresse wird nur bei Angriffen auf die Netzinfrastruktur unserer Firma ausgewertet. Über die vorstehend genannten Fälle hinaus werden personenbezogene Daten nicht verarbeitet, es sei denn, Sie willigen ausdrücklich in eine weitergehende Verarbeitung ein.

§ 14 Schlussbestimmungen

Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der GÜLDNER GMBH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist jedoch ausgeschlossen.

Sofern der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz der GÜLDNER GMBH Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Die GÜLDNER GMBH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, jedes andere zuständige Gericht anzurufen.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen der Parteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt sinngemäß, wenn der Vertrag unvollständig sein sollte.

Stand: August 2022